Waisenrente wird für ein Kind längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gewährt, wenn es sich in Schul- oder Berufsausbildung oder in einer Übergangszeit von höchstens vier Kalendermonaten befindet, die zwischen zwei Ausbildungsabschnitten liegt.
Da bei zahlreichen Studiengängen die Aufnahme eines Studiums erst zum Wintersemester möglich...
Weiterlesen