Sozialgericht Trier

Landestransparenzgesetz

Nach dem am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Landestransparenzgesetz haben Sie Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen und Umweltinformationen. Dieser Anspruch besteht allerdings nur in Angelegenheiten der Justizverwaltung. Ein Anspruch auf Auskunft zu einzelnen Rechtsstreitigkeiten ergibt sich aus dem Landestransparenzgesetz nicht. Wenn Sie Ihr Recht auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz als verletzt ansehen, können Sie sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden.

Aktuelles

Das Sozialgericht Trier hatte in seiner Sitzung am 06.07.2016 den unfallversicherungsrechtlichen Status eines Vertragsspielers aus der Region zu prüfen.

 

Der Kläger war aufgrund eines Arbeitsvertrages entsprechend der Spielordnung des DFB als Vertragsspieler bei dem beigeladenen Fußballverein beschäftigt. Bei einem Punktespiel erlitt er eine...

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Das Sozialgericht Trier hat in zwei Beschlüssen einen Anspruch auf Versorgung einer 30jährigen Hartz – IV – Empfängerin mit Cannabis – Blüten (monatlich 45 Gramm zum Apothekenabgabepreis von über 700 €) zur Behandlung ihrer Gesundheitsstörungen abgelehnt. Es handele sich weder um einen berücksichtigungsfähigen Mehrbedarf eines Leistungsempfängers...

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Wichtig zu wissen!
Sicherheitskontrolle

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Sicherheitskontrollen für Besucher

Lesen Sie hier die wichtigsten Information als Besucher des Gerichts.

Zugang

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Barrierefreier Zugang

Der Zugang zum Gerichtsgebäude ist für gehbehinderte Personen und Rollstuhlfahrer(innen) über eine spezielle Rampe möglich. Parkplatz, Aufzug und Toilette für Rollstuhlfahrer sind vorhanden. Da unter Umständen weitere organisatorische Maßnahmen erforderlich sind, informieren Sie sich bitte vorher bei unserer Wachtmeisterei unter der
Telefonnummer: 0651 466-7003.