Gemeinsame Pressemeldung des Sozialgerichts Trier und Arbeitsgerichts Trier

Einschränkungen des öffentlichen Zutritts des Sozialgerichts Trier und Arbeitsgerichts aufgrund der Corona-Pandemie

Der Dienstbetrieb des Sozialgerichts Trier und des Arbeitsgerichts Trier ist aufgrund der Corona-Pandemie eingeschränkt.

Der Zutritt kann nur – mit Ausnahme geladener Termine – in unabweisbaren Fällen (Eilantrag/Klageerhebung bei der Rechtsantragsstelle; Akteneinsicht bei Dringlichkeit) in der Zeit von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr nach telefonischer Voranmeldung (0651/466-7003) unter Einhaltung der angeordneten Hygienemaßnahmen erfolgen.

Personen, die Krankheitssymptome (Fieber, Husten, Schnupfen etc.) zeigen, werden auf eine schriftliche Antragstellung – gegebenenfalls nach vorheriger telefonischer Rückfrage – verwiesen.

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