Der Dienstbetrieb des Sozialgerichts Trier und des Arbeitsgerichts Trier ist aufgrund der Corona-Pandemie eingeschränkt.
Der Zutritt kann nur – mit Ausnahme geladener Termine – in unabweisbaren Fällen (Eilantrag/Klageerhebung bei der Rechtsantragsstelle; Akteneinsicht bei Dringlichkeit) in der Zeit von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr nach telefonischer Voranmeldung (0651/466-7003) unter Einhaltung der angeordneten Hygienemaßnahmen erfolgen.
Personen, die Krankheitssymptome (Fieber, Husten, Schnupfen etc.) zeigen, werden auf eine schriftliche Antragstellung – gegebenenfalls nach vorheriger telefonischer Rückfrage – verwiesen.