Pressemitteilung 2/2023 des Sozialgerichts Trier

Vizepräsidentin des Sozialgerichts Trier Gisela Lauer in den Ruhestand verabschiedet

Die Präsidentin des Sozialgerichts Prof. Dr. Petra Cormann hat die Vizepräsidentin des Sozialgerichts Gisela Lauer zum Ende des Monats Juli 2023 in den Ruhestand verabschiedet. Die Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz Malu Dreyer sprach in der von Frau Prof. Dr. Cormann übereichten Urkunde Frau Lauer für die in langjähriger Pflichterfüllung geleisteten Dienste Dank und Anerkennung der Landesregierung aus.  Justizminister Herbert Mertin und der Präsident des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz Dr. Stephan Gutzler bedankten sich in Schreiben für die langjährigen treuen Dienste und die engagierte Arbeit in der rheinland-pfälzischen Sozialgerichtsbarkeit. Dem schloss sich die Präsidentin des Sozialgerichts mit einem herzlichen Dank ganz persönlich mit einem Blumenstrauß und im Namen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialgerichts für das Sozialgericht Trier an. Zugleich wünschte sie Frau Lauer auch im Namen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialgerichts im neuen Lebensabschnitt alles Gute und angesichts der vielfältigen Interessen der scheidenden Vizepräsidentin einen erfüllten Ruhestand.

Nach einer Tätigkeit als Referentin im rheinland-pfälzischen Familienministerium wechselte Frau Lauer 1990 in den rheinland-pfälzischen Justizdienst zum Sozialgericht Mainz. Nach Stationen beim Verwaltungsgericht Trier, beim Sozialgericht Koblenz, beim Landessozialgericht Rheinland-Pfalz und als Richterin am Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beendet sie ihre richterliche Tätigkeit Ende Juli 2023 in ihrer Heimatstadt als Vizepräsidentin des Sozialgerichts Trier, dem sie ab Februar 2021 angehört hat.

Nachfolgerin als Vizepräsidentin des Sozialgerichts Trier wird Richterin am Sozialgericht Simin Namini, die dem Gericht seit 2001 angehört. Die Ernennungsurkunde war ihr bereits im Juni 2023 durch die Präsidentin des Sozialgerichts Trier ausgehändigt worden.  

Das Sozialgericht Trier ist das kleinste der vier Sozialgerichte in Rheinland-Pfalz und ist zuständig für Streitigkeiten der gesetzlichen Rentenversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirte, der gesetzlichen Krankenversicherung, der sozialen und der privaten Pflegeversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung, der Arbeitsförderung einschließlich der sonstigen Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit, der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozialhilfe einschließlich der Eingliederungshilfe und des Asylbewerberleistungsgesetzes sowie die Feststellung von Behinderungen und ihrem Grad sowie weiterer gesundheitlicher Merkmale.

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