Sozialgericht Trier

Landestransparenzgesetz

Nach dem am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Landestransparenzgesetz haben Sie Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen und Umweltinformationen. Dieser Anspruch besteht allerdings nur in Angelegenheiten der Justizverwaltung. Ein Anspruch auf Auskunft zu einzelnen Rechtsstreitigkeiten ergibt sich aus dem Landestransparenzgesetz nicht. Wenn Sie Ihr Recht auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz als verletzt ansehen, können Sie sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden.

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Sicherheitskontrolle

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Barrierefreier Zugang

Der Zugang zum Gerichtsgebäude ist für gehbehinderte Personen und Rollstuhlfahrer(innen) über eine spezielle Rampe möglich. Parkplatz, Aufzug und Toilette für Rollstuhlfahrer sind vorhanden. Da unter Umständen weitere organisatorische Maßnahmen erforderlich sind, informieren Sie sich bitte vorher bei unserer Wachtmeisterei unter der
Telefonnummer: 0651 466-7003.